BEM

Betriebliches Ein­­gliederungs­­management nach § 84.2 SGB IX

Die Aufgabe, unsere Gesundheit zu erhalten und zu fördern, begleitet uns natürlich auch am Arbeitsplatz. Mit dem Ein­gliederungs­management nach § 84.2 SGB IX ist den Arbeitgebern ein Instrument an die Hand gegeben, betrieblich beeinflussbare Fehlzeiten und damit Krankheitskosten zu reduzieren. 
Gesundheit als eine Grundlage von Leistungsfähigkeit  liegt nicht nur im individuellen, sondern auch im unternehmerischen Interesse.

Sprechen Sie mich an, wenn Sie als Arbeitgeber

  • Betriebliches Ein­gliederungs­management einführen wollen
  • ein externes Ein­gliederungs­management brauchen - wir für Sie
  • eine externe Beratung  (EAP) für Ihre Mitarbeiter wünschen
  • Informationen über psychische Erkrankungen und deren Folgen für die Arbeit benötigen

Meine Dienstleistungen

  • Einführung von BEM im Betrieb in Absprache mit allen Beteiligten und Verantwortlichen
  • Schulung in Gesprächsführung für Führungskräfte
  • Informationen über seelische Erkrankungen und deren Folgen für die Arbeitsfähigkeit
  • Durchführung von BEM-Gesprächen und daraus resultierenden Maßnahmen
  • Auswertung und Rückmeldung 
  • Externe Mitarbeiterberatung,  z. B. Burnoutprävention, Umgang mit Erkrankungen