BEM
Betriebliches Eingliederungsmanagement nach § 84.2 SGB IX
Die Aufgabe, unsere Gesundheit zu erhalten und zu fördern, begleitet uns natürlich auch am Arbeitsplatz. Mit dem Eingliederungsmanagement nach § 84.2 SGB IX ist den Arbeitgebern ein Instrument an die Hand gegeben, betrieblich beeinflussbare Fehlzeiten und damit Krankheitskosten zu reduzieren.
Gesundheit als eine Grundlage von Leistungsfähigkeit liegt nicht nur im individuellen, sondern auch im unternehmerischen Interesse.
Sprechen Sie mich an, wenn Sie als Arbeitgeber
- Betriebliches Eingliederungsmanagement einführen wollen
- ein externes Eingliederungsmanagement brauchen - wir für Sie
- eine externe Beratung (EAP) für Ihre Mitarbeiter wünschen
- Informationen über psychische Erkrankungen und deren Folgen für die Arbeit benötigen
Meine Dienstleistungen
- Einführung von BEM im Betrieb in Absprache mit allen Beteiligten und Verantwortlichen
- Schulung in Gesprächsführung für Führungskräfte
- Informationen über seelische Erkrankungen und deren Folgen für die Arbeitsfähigkeit
- Durchführung von BEM-Gesprächen und daraus resultierenden Maßnahmen
- Auswertung und Rückmeldung
- Externe Mitarbeiterberatung, z. B. Burnoutprävention, Umgang mit Erkrankungen